Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


sind Bestandteil aller Mietverträge die Vermietung von Sportbooten findet ausschließlich als Selbsfahrvermietung statt.
diese basieren auf der Binnenschifffahrtsordnung und der Sportbootvermieterordnung


1. Pflichten des Vermieters:
sind folgend rechtlich definiert; Pflichten des Unternehmens
Darüber hinaus überlässt der Vermieter, dem Mieter ein Verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot,
nebst Ausrüstung und Zubehör zum Gebrauch. Er ist verpflichtet den Mieter in dessen Handhabung zu unterweisen.
 
* Der Vermieter haftet, abgesehen von der Verletzung seiner wesentlichen Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht für die Wasserfahrzeuge nicht.
 
* Dem Mieter wird ein sauberes Fahrzeug übergeben. Nach der Benutzung ist durch den Mieter eine Grobreinigung vorzunehmen, sollte dies unterbleiben werden 10% der Kaution für die Reinigung einbehalten.

* Wird die Vermietung Gänzlich oder Teilweise durch höhere Gewalt, z.B.: schlechtes Wetter, Unwetter, Unbefahrbarkeit der Gewässer, durch Hoch- oder Niedrigwasser, außer in Betrieb befindlicher Schleusen, oder Behördlich untersagt, oder ein Boot wird verspätet zurückgegeben, ist der Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

* Alle Boote müssen zur Vermietung zugelassen sein und ein Amtl. Kennzeichen des WSA Magdeburg führen.

* Er darf keinesfalls ein Fahrzeug an Personen vermieten werden, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen.


2. Pflichten des Mieters:
sind folgend rechtlich definiert; Pflichten des Mieters

* Darüber hinaus haftet der Mieter nach den allg. Haftungsregeln, wenn er das Boot oder dessen Ausrüstung beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Er hat das Boot und dessen Ausrüstung und Zubehör in dem selben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.

* Der Mietpreis sowie die Kaution sind im voraus, spätestens bei Übernahme des Bootes zu entrichten. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes, Ausrüstung und Zubehör, wird die Kaution zurückerstattet.

* Der Mieter darf das Fahrzeug nicht weitervermieten.

* Die Boote dürfen nur vom Mieter selbst oder dem Mieter bekannten und berechtigten Personen geführt werden (Motorboote dürfen nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben).

* Dem Mieter bzw. berechtigten Bootsführer ist es untersagt während der Fahrt unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen.

* Ist das gemietete Boote nicht mit Beleuchtung ausgerüstet, haben diese von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang stillzuliegen.

* Der Mieter ist zu pünktlichen Rückgabe des Bootes verpflichtet (Achten Sie bitte auf die Schleusenzeiten, diese beenden an Sonn- und Feiertagen um 18°° ihren Betrieb).

* Die Kosten die durch eine Verspätung entstehen (etwaige Rückführung des Bootes durch den Vermieter) oder den nachgewiesenen Schadensersatz anderer Kunden, trägt der Mieter.

* Unfälle oder Diebstahl sind der Wasserschutzpolizei und dem Vermieter anzuzeigen, es entbindet jedoch nicht von der Haftung insbesonder nicht von der Haftung gegenüber Dritten.

* Die Kosten die aus einer Havarie entstehen ( unser Einsatzfahrzeug, Bergung oder Rückführung des Bootes), trägt der Mieter.

* Die Nutzung aller von uns angebotenen Fahrzeuge, geschied grundsätzlich auf eigene Gefahr.


3. Buchungen & Reservierungen
Eine Buchung ist ein abgeschlossener Vertrag, mit einer Buchungsbestätigung von uns, verbunden mit der Zahlung des Mietpreises oder einer Anzahlung. Eine Reservierung, meist Fernmündlich oder per Mail verpflichtet uns nicht, Ihnen das gewünschte Boot bereitzuhalten.Leistungen außerhalb des Mietvertrages sind nicht Bestandteil des Mietvertrages.
4. Storno einer Buchung
Gebühren für die Stornierung einer Tagestour-Buchung betragen 30% des Mietpreises
Gebühren für die Stornierung einer Mehrtages-Buchung betragen 50% des Mietpreises
5. Kaution
Bei Übernahme des Fahrzeuges hinterlegt der Mieter am Stützpunkt eine Kaution in bar. Der Vermieter ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste die nicht durch gewöhnlichen Gebrauch des Bootes entstanden sind (normale Abnutzung und Schmutz) vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Fahrtende. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters oder Dritter nicht ausgeschlossen. Bei Tagesfahrzeugen kann eine Kaution in Höhe von 150,00€ verlangt werden, bei mehrtägigen Vermietungen kann eine Kaution in Höhe von 300,00 € verlangt werde